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   BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 102.82   

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BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 102.82 (https://dejure.org/1984,3488)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1984 - 8 C 102.82 (https://dejure.org/1984,3488)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1984 - 8 C 102.82 (https://dejure.org/1984,3488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zivildienstausnahme - Begründung des Arbeitsverhältnisses - Kriegsdienstverweigerer - Zivildienstpflichtiger - Gewissensentscheidung - Krankenanstalt - Heilanstalt - Pflegeanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 144.81

    Zivildienst - Ausnahme - Arbeitsverhältnis - Pflegeanstalt -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 102.82
    Nach den im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die die Beklagte mit ihrer Revision nicht angreift und die den erkennenden Senat deshalb binden (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO), ist der Kläger aus Gewissensgründen gehindert, Zivildienst zu leisten; er ist ferner - als gelernter Landwirt - seit dem 1. August 1981 als Pflegehelfer in einer Klinik, also freiwillig in einem Arbeitsverhältnis mit üblicher Arbeitszeit in einer Kranken- oder Heil- und Pflegeanstalt tätig (zum Begriff des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 15 a ZDG vgl. das Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 144.81 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 4 S. 1 ).

    Freilich begründet nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. September 1982, a.a.O. S. 3) im Rahmen des § 15 a Abs. 2 ZDG eine rechtzeitig nachgewiesene Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis der in § 15 a Abs. 1 ZDG genannten Art von mindestens zweieinhalb Jahren ein Einberufungshindernis nur unter der dem Absatz 1 zu entnehmenden weiteren Voraussetzung, daß der Zivildienstverweigerer die Tätigkeit ausgeübt hat, weil er aus Gewissensgründen gehindert war, Zivildienst zu leisten.

    Denn frühestens in diesem Zeitpunkt wird für die Wehrersatzbehörden erkennbar, daß sich die zum Ausdruck gebrachte Gewissensentscheidung nicht nur gegen die Ableistung des Wehrdienstes, sondern auch gegen die Ableistung des Zivildienstes richtet (Beschluß vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 154.72 - DÖV 1974, 177; Urteil vom 29. September 1982, a.a.O. S. 4).

    Da der Kläger gegenüber dem Bundesamt für den Zivildienst rechtzeitig die Voraussetzungen des § 15 a Abs. 1 ZDG dargelegt hat (vgl. Urteil vom 29. September 1982, a.a.O. S. 4), ist der angefochtene Einberufungsbescheid wegen des Fehlens der nach § 15 a Abs. 1 ZDG gebotenen Ermessensentscheidung rechtswidrig (vgl. Urteil vom 27. April 1977, a.a.O. S. 9).

  • BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 81.75

    Ersatzzustellung - Ersatzempfänger - Verweigerung des Zivildienstes - Anerkannte

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 102.82
    Dementsprechend darf auch nach § 15 a Abs. 1 ZDG von der Heranziehung zum Zivildienst nur abgesehen werden, wenn zu erwarten ist, daß das Arbeitsverhältnis in einer Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalt, in welcher der Zivildienstverweigerer aus Gewissensgründen freiwillig tätig ist oder tätig wird, der im Rahmen des § 15 a Abs. 2 ZDG geforderten Dauer von mindestens zweieinhalb Jahren nach Stellung des Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entsprechen wird (vgl. Urteil vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 81.75 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 2 S. 3 ).

    Da der Kläger gegenüber dem Bundesamt für den Zivildienst rechtzeitig die Voraussetzungen des § 15 a Abs. 1 ZDG dargelegt hat (vgl. Urteil vom 29. September 1982, a.a.O. S. 4), ist der angefochtene Einberufungsbescheid wegen des Fehlens der nach § 15 a Abs. 1 ZDG gebotenen Ermessensentscheidung rechtswidrig (vgl. Urteil vom 27. April 1977, a.a.O. S. 9).

  • BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 154.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 102.82
    Denn frühestens in diesem Zeitpunkt wird für die Wehrersatzbehörden erkennbar, daß sich die zum Ausdruck gebrachte Gewissensentscheidung nicht nur gegen die Ableistung des Wehrdienstes, sondern auch gegen die Ableistung des Zivildienstes richtet (Beschluß vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 154.72 - DÖV 1974, 177; Urteil vom 29. September 1982, a.a.O. S. 4).
  • BVerwG, 08.10.1973 - VIII C 154.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 102.82
    Denn frühestens in diesem Zeitpunkt wird für die Wehrersatzbehörden erkennbar, daß sich die zum Ausdruck gebrachte Gewissensentscheidung nicht nur gegen die Ableistung des Wehrdienstes, sondern auch gegen die Ableistung des Zivildienstes richtet (Beschluß vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 154.72 - DÖV 1974, 177; Urteil vom 29. September 1982, a.a.O. S. 4).
  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 9.93

    Kriegstdienstverweigerer - Gewissensgründe

    Ob ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer eine Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst als Voraussetzung sowohl des vorläufigen Heranziehungsverbots des § 15 a Abs. 1 ZDG als auch der zwingenden Zivildienstausnahme des § 15 a Abs. 2 ZDG (vgl. etwa Urteile vom 29. September 1982, aaO. S. 1 [3 f.], vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 102.82 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 6 S. 8 [9] und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 119.83 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 7 S. 10 [11]) getroffen hat, ist in Anlehnung an die Kriterien zu ermitteln, die für die Berechtigung zur Verweigerung des Wehrdienstes mit der Waffe gelten.

    eine Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. Urteil vom 22. Juni 1984, aaO. S. 8 [9 f.] m.weit. Nachw.).

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 21.93

    Zivildienst - Vorläufiges Heranziehungsverbot - Arbeitsvertrag -

    Die zu der früheren Fassung des § 15 a ZDG ergangene Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 102.82 - (Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 6 S. 8 [9 f.]) kann danach nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 119.83

    Zivildienstausnahme - Rettungssanitäter - Nichtheranziehung zum Dienst

    Zutreffend geht das angefochtene Urteil einleitend davon aus, Voraussetzung für das Vorliegen einer zwingenden Wehrdienstausnahme nach § 15 a Abs. 2 ZDG sei ebenso wie für die Ermessensvorschrift des § 15 a Abs. 1 ZDG, daß der Dienstpflichtige aus Gewissensgründen gehindert ist, Zivildienst zu leisten (vgl. Urteile vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 144.81 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 4 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 102.82 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 6 S. 8 ).
  • BVerwG, 08.12.1986 - 8 CB 113.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Überdies wird dabei verkannt, daß - zum einen - das Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst Tatbestandsvoraussetzung einer Zivildienstausnahme gemäß § 15 a ZDG ist (vgl. etwa Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 102.82 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 6 S. 8 ) und nicht einem "Beurteilungsermessen" der Beklagten unterliegt und es - zum anderen - hier auf das Vorliegen einer derartigen Gewissensentscheidung schon deswegen nicht ankommt, weil der Kläger aus den im angefochtenen Urteil dargelegten Gründen die übrigen Voraussetzungen einer Zivildienstausnahme nach § 15 a ZDG im maßgebenden Gestellungszeitpunkt nicht erfüllt (vgl. dazu Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 39.84 -).
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